Wie komme ich zu meiner Kostenerstattung?
Die Abrechnung mit mir als Wahlarzt erfolgt privat mit der Möglichkeit der anteilsmäßigen Rückverrechnung mit Ihrer Pflichtversicherung und eventuellen Zusatzversicherung.
Dazu finden Sie auf Ihrer Honorarnote den Antrag auf Kostenrückerstattung.
Auf Wunsch führen wir ab sofort die Rückverrechnung mit Ihrer Pflichtversicherung online durch.
Dadurch kommen Sie viel schneller und ohne Aufwand zu Ihrem Rückersatz.
Vorsorge- bzw. Gesundenuntersuchungen werden einmalig innerhalb von 12 Monaten direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.
Für alle Versicherten der SVSGW und SVSLW sind wir Kooperationspartner für den SVA-100er.